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№ 11 — Dokumente

Regulatorische Dokumente

Stand: 2026-05-05 · ART-Tech ASI Sp. z o.o. · KRS 0000994565
Hinweis — professionelle Kunden

Die auf der Website atifund.pl veröffentlichten Inhalte richten sich ausschließlich an professionelle Kunden im Sinne von Art. 2 Pkt. 13a des Gesetzes vom 27. Mai 2004 über Investmentfonds und Verwaltung alternativer Investmentfonds. Sie stellen weder ein Angebot im Sinne von Art. 66 des polnischen Zivilgesetzbuches noch eine Anlageempfehlung oder Anlageberatung dar.

Inhaltsverzeichnis
  1. Rechtsstatus und Registerdaten
  2. Aufsicht der KNF und Eintragung im ASI-Register
  3. Adressatenkreis des Angebots — professionelle Kunden
  4. Hinweis auf Anlagerisiken
  5. SFDR-Erklärungen (Nachhaltigkeit)
  6. Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten
  7. Vergütungspolitik
  8. Verhinderung von Geldwäsche (AML)
  9. Dokumente zum Herunterladen
  10. Kontakt

1. Rechtsstatus und Registerdaten

Die ART-Tech Alternatywna Spółka Inwestycyjna Sp. z o.o. (alternative Investmentgesellschaft) ist eine alternative Investmentgesellschaft im Sinne von Art. 8a Abs. 1 des polnischen Gesetzes vom 27. Mai 2004 über Investmentfonds und Verwaltung alternativer Investmentfonds (Dz.U. von 2024, Pos. 1034 in der jeweils geltenden Fassung — nachfolgend: „UFI").

  • Vollständige Firma: ART-Tech Alternatywna Spółka Inwestycyjna Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością
  • Rechtsform: Sp. z o.o. (alternative Investmentgesellschaft)
  • Sitz: ul. Mogilska 65, 4. Etage, 31-545 Krakau, Polen
  • ZASI-Nr. (nationale KNF-Nummer): PLZASI00321
  • Kurzname (AIC-Verwalter): Art-Tech ASI sp. z o.o.
  • KRS: 0000994565
  • NIP: 6751771209
  • REGON: 523253851
  • Eintragungsdatum im AIC-Register: 2022-08-16
  • AIC-Typ: Intern verwaltete AIC
  • Stammkapital: vollständig eingezahlt (gemäß aktuellem KRS-Auszug)
  • Registergericht: Amtsgericht für Kraków-Śródmieście in Krakau, XI. Wirtschaftsabteilung des KRS

2. Aufsicht der KNF und Eintragung im ASI-Register

Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit auf Grundlage der Eintragung im Register der Verwalter alternativer Investmentgesellschaften (ZASI) aus, das von der Polnischen Finanzaufsichtsbehörde gemäß Art. 70zb UFI geführt wird. Die ZASI-Nummer der Gesellschaft lautet PLZASI00321 (Eintragungsdatum: 2022-08-16).

Die Tätigkeit der Gesellschaft unterliegt der Aufsicht der Polnischen Finanzaufsichtsbehörde (KNF) mit Sitz in der ul. Piękna 20, 00-549 Warschau.

  • Website der KNF: knf.gov.pl
  • ZASI-/ASI-Register: zasi.knf.gov.pl

3. Adressatenkreis des Angebots — professionelle Kunden

Gemäß Art. 70k UFI in Verbindung mit Art. 2 Pkt. 13a UFI können Beteiligungsrechte an der ART-Tech ASI ausschließlich von professionellen Kunden erworben werden. Das Angebot richtet sich weder an Kleinanleger noch an einen unbestimmten Adressatenkreis (Verbot des öffentlichen Angebots — Art. 2 Pkt. 10a UFI).

Die Definition des professionellen Kunden umfasst u. a.: Banken, Wertpapierfirmen, Investmentfonds, Pensionsgesellschaften, Versicherungsunternehmen, Großunternehmen, die bestimmte finanzielle Schwellenwerte erfüllen, sowie natürliche Personen, die einen Antrag auf Behandlung als professioneller Kunde gestellt haben und die in der UFI festgelegten Anforderungen erfüllen.

4. Hinweis auf Anlagerisiken

Risiko des Kapitalverlusts

Die Investition in eine alternative Investmentgesellschaft ist mit dem Risiko des teilweisen oder vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals verbunden. Zu den wichtigsten Risikokategorien gehören:

  • Marktrisiko — der Wert der Vermögenswerte kann erheblichen Schwankungen unterliegen;
  • Liquiditätsrisiko — Anteile an einer ASI werden nicht regelmäßig an einem geregelten Markt gehandelt;
  • Kredit- und Konzentrationsrisiko — resultierend aus der Konzentration von Investitionen in bestimmten Sektoren oder Unternehmen;
  • Währungsrisiko — bei Investitionen, die in einer anderen Währung als PLN denominiert sind;
  • Regulatorisches Risiko — Änderungen der Rechts- und Steuerlage;
  • Operationelles Risiko und Frühphasenrisiko — von besonderer Bedeutung bei Investitionen in Start-ups und nicht börsennotierte Unternehmen.

Vergangene Wertentwicklungen sind keine Garantie für künftige Ergebnisse. Vor einer Anlageentscheidung sollten Sie die vollständige Produktdokumentation prüfen und gegebenenfalls den Rat eines unabhängigen Beraters einholen.

5. SFDR-Erklärungen (Nachhaltigkeit)

Gemäß der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR"):

Art. 3 SFDR — Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Gesellschaft setzt derzeit keine systematische Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess im Sinne von Art. 3 Abs. 1 SFDR um. Diese Entscheidung ergibt sich aus dem Umfang der Tätigkeit (Boutique-Fonds) sowie aus dem Charakter der Investitionen in Vermögenswerte der Frühphase, bei denen standardisierte ESG-Kennzahlen noch nicht verfügbar sind.

Art. 4 SFDR — Wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI)

Aufgrund einer Mitarbeiterzahl von unter 500 Personen nimmt die Gesellschaft die in Art. 4 Abs. 1 lit. b SFDR vorgesehene „comply or explain"-Option in Anspruch und berücksichtigt derzeit nicht die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in dem für erweitert offenlegungspflichtige Unternehmen vorgesehenen Umfang. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Anforderungen zur Größe und Art der Tätigkeit. Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung der Marktpraxis und kann erweiterte Offenlegungen künftig umsetzen.

Art. 5 SFDR — Vergütungspolitik und Nachhaltigkeit

Die Vergütungspolitik der Gesellschaft ist im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in einem dem Umfang der Tätigkeit angemessenen Rahmen — die Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Führungskräfte ist nicht an Parameter geknüpft, die zur Übernahme übermäßiger Risiken, einschließlich ESG-Risiken, anreizen.

Art. 6 SFDR — Klassifizierung der Produkte

Die von der Gesellschaft verwalteten Produkte werden als Produkte im Sinne von Art. 6 SFDR klassifiziert — sie bewerben weder ökologische noch soziale Merkmale im Sinne von Art. 8 SFDR und verfolgen kein Ziel nachhaltiger Investitionen im Sinne von Art. 9 SFDR.

6. Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten

Gemäß Art. 70zb Abs. 1 Pkt. 3 UFI sowie Art. 14 der AIFM-Richtlinie (2011/61/EU) wendet die Gesellschaft eine Richtlinie zur Identifizierung und zum Management von Interessenkonflikten an, die Folgendes umfasst:

  • Identifizierung potenzieller Konflikte zwischen der Gesellschaft, ihren Vorstandsmitgliedern und Mitarbeitern einerseits sowie Investoren und Portfoliogesellschaften andererseits;
  • Verfahren zur Vermeidung von Konflikten (Funktionstrennung, Beschränkungen von Eigengeschäften, Regelungen zu Geschenken und Zuwendungen);
  • Verfahren zum Umgang mit Konflikten, die nicht vermieden werden konnten (Berichterstattung an den Vorstand, Offenlegung gegenüber Investoren);
  • Jährliche Überprüfung der Richtlinie durch den Vorstand.

Der vollständige Text der Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten ist auf schriftlichen Antrag an folgende Adresse erhältlich: inwestycje@atifund.pl.

7. Vergütungspolitik (Zusammenfassung)

Gemäß Art. 13 der AIFM-Richtlinie sowie den ESMA-Leitlinien für eine solide Vergütungspolitik (ESMA/2013/232) wendet die Gesellschaft eine Vergütungspolitik an, die:

  • Eine solide und wirksame Risikosteuerung fördert;
  • Nicht zur Übernahme übermäßiger Risiken anreizt, die mit dem Risikoprofil, der Satzung der ASI oder den Anlagezielen unvereinbar sind;
  • Mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Gesellschaft sowie der Investoren in Einklang steht;
  • Feste und variable Vergütungsbestandteile in einem angemessenen Verhältnis enthält.

8. Verhinderung von Geldwäsche (AML)

Die Gesellschaft ist eine verpflichtete Einrichtung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Pkt. 7 des polnischen Gesetzes vom 1. März 2018 zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (Dz.U. von 2023, Pos. 1124 in der jeweils geltenden Fassung).

Die Gesellschaft wendet interne Verfahren an, die Folgendes umfassen:

  • Identifizierung und Verifizierung des Kunden sowie des wirtschaftlich Berechtigten (KYC);
  • Laufende Überwachung von Transaktionen;
  • Bewertung des Risikos von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung;
  • Meldung von Transaktionen an den Generalinspektor für Finanzinformationen gemäß Art. 72 des AML-Gesetzes;
  • Schulung des Personals und Bestellung eines für AML zuständigen Mitarbeiters.

9. Dokumente zum Herunterladen

Die vollständigen Texte der nachstehenden Dokumente werden auf schriftlichen Antrag oder im Verlauf des Investitionsprozesses nach Verifizierung des Status als professioneller Kunde bereitgestellt:

D/01
Gesellschaftsvertrag der ART-Tech ASI
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF
D/02
Anlagepolitik
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF
D/03
Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF
D/04
Vergütungspolitik
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF
D/05
AML-/KYC-Verfahren
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF
D/06
Jahresabschluss (letztes Geschäftsjahr)
Auf Anfrage erhältlich · Format PDF

10. Kontakt

In Angelegenheiten der regulatorischen Dokumentation wenden Sie sich bitte an:

ART-Tech ASI Sp. z o.o.
ul. Mogilska 65, 31-545 Kraków, Polen
E-Mail: inwestycje@atifund.pl

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